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Trauerfall

Bestattungsarten

Die Bestattungen und Trauerfeiern werden von uns so persönlich und individuell wie möglich gestaltet. Nicht zuletzt durch das intensive Gespräch stellen wir uns immer auf die Wünsche und Vorstellungen der Angehörigen ein. Sofern keine Willenserklärung des Verstorbenen existiert, können die Hinterbliebenen zwischen verschiedenen Bestattungsarten auswählen.

Die Erdbestattung – die klassische Bestattungsart

Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg aus Holz. Bestattungen werden je nach Friedhof und Friedhofssatzung als Wahl- oder Reihengräber angeboten. Die Mindestruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt 15 Jahre, in unserer Region oft 20 bis 35 Jahre. Die Grabstelle wird in der Regel dort erworben, wo die verstorbene Person ihren letzten festen Wohnsitz hatte, das ist aber nicht zwingend!

Wenn die Erdbestattung gewählt wurde, muss die Grabart festgelegt werden. Sie haben die Möglichkeit, zwischen den folgenden Grabarten auszuwählen.

Zu beachten ist, dass jede Gemeinde und jeder Friedhof eine eigene Friedhofssatzung und Gebührenordnung hat und damit nicht überall alle Möglichkeiten gegeben sind.

Grabarten

Das Wahlgrab – ein individuelles Grab

Das traditionelle Grab für Särge und Urnen kann von den Hinterbliebenen im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Das betrifft sowohl die Gestaltung mit Gedenksteinen und Kreuzen als auch die gärtnerische Pflege. Auf manchen Friedhöfen ist die Aufstellung eines Holzkreuzes bis zur endgültigen Kennzeichnung der Grabstelle durch einen entsprechenden Stein möglich.

In unterschiedlich großen Gräbern kann daneben auch Platz für mehrere Verstorbene eingeplant werden, auf einigen Friedhöfen mit bis zu acht Grabstellen. Das individuelle Grab wird damit unter Umständen zu einem Ruheplatz für die ganz Familie und kann über Generationen weitergeführt werden. Der Zeitraum, für den das Nutzungsrecht eines solchen Grabes erworben wird, liegt etwa zwischen 25 und 30 Jahren und kann immer wieder verlängert werden.

 

Das Reihengrab

In einem Reihengrab kann immer nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Wie der Name schon aussagt, geht es der Reihe nach, und es kann keine Grabstelle ausgesucht werden. Das Reihengrab ist gegenüber einem Wahlgrab in der Regel preisgünstiger, dafür jedoch nicht individuell. Nach Ablauf der Ruhefrist verfällt die Grabstelle und steht dem Friedhof zur Neubelegung zur Verfügung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Reihengrab ist nicht möglich.

 

Rasengräber

Rasengräber bieten sich beispielsweise an, wenn die Möglichkeit zur Grabpflege nicht gegeben ist. Bei Rasengräbern übernimmt der Friedhof die Pflege der Grabstelle. Im Unterschied zur anonymen Bestattung ist ein Rasengrab durch eine Steinplatte gekennzeichnet und bietet daher auch ohne Grabpflege einen würdigen Ort zur Abschiednahme. Eine Bepflanzung sowie Grablaternen oder Steckvasen sind als Grabschmuck nicht zulässig. Die Ruhezeiten entsprechen denen von Reihengräbern. 

Die Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist in vielen Kulturen bekannt. Urnengräber kennt man in Mitteleuropa etwa seit der Bronzezeit. Vor der sogenannten Einäscherung kann eine Trauerfeier mit dem Sarg in einer Trauerkapelle oder auf einem Friedhof stattfinden, bei der die Hinterbliebenen gemeinsam mit der Familie und Freunden persönlich Abschied nehmen können. Soll die Asche dann auf dem Friedhof beigesetzt werden, können Sie zwischen den unten stehenden Grabarten wählen:

Grabarten

Urnenwahlgrab

Ein Urnenwahlgrab ist individuell und wird von den Angehörigen ausgewählt. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden.

 

Kolumbarium

Urnenreihengrab

Ein solches wird vom Friedhof zugeteilt, nur jeweils ein Verstorbener darf dort beigesetzt werden.

 

Urnenstelen

Die Beisetzung in einer sogenannten Urnenstele ist für ein oder zwei Urnenbestattungen gedacht. Sie wird durch eine Steinplatte verschlossen. Das Nutzungsrecht kann immer wieder verlängert werden.

 

Kolumbarium

Kolumbarium

Das Kolumbarium (lat. Taubenschlag) ist eine Urnenwand, die aus mehreren Nischen besteht. Die Grabkammern sind übereinander angebracht. Diese Bestattungsart hat eine langjährige Tradition. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die unterschiedlichen Formen der Feuerbestattung.

Kolumbarium

Seebestattung

Diese Art der Bestattung setzt eine Einäscherung voraus. Angehörige können bei der Beisetzung auf See teilnehmen. Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulose, Sand oder Salzstein der See übergeben.

Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Gebieten in Nord- oder Ostsee, aber auf Wunsch auch auf allen Weltmeeren sowie in einigen Flüssen, beispielsweise in den Niederlanden. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes.

Alternativen

Die Baumbestattung

Die Baumbestattung ist eine relativ neue Bestattungsart. Sie bietet naturverbundenen Menschen eine bislang nicht da gewesene Alternative. Die Asche wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Das kann ein eigens dafür neu gepflanzter Baum sein oder auch ein bereits bestehender. Friedwald® ist ein Unternehmen, das sich auf die Baumbestattung spezialisiert hat.

Die Diamantbestattung

Die sogenannte Diamantbestattung setzt ebenfalls die Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Entstehungsbedingungen für Edelsteine werden so nachgestellt, dass aus dem in der Asche enthaltenen Kohlenstoff ein einzigartiger Diamant entsteht, der auch als Schmuck getragen werden kann. Diese Bestattungsform bietet damit eine besondere Art der Trauerbewältigung. Die für die Schaffung des Diamanten nicht benötigte Asche wird wie bei der Feuerbestattung beigesetzt.

Die Felsbestattung

Diese Bestattung gehört zu den ungewöhnlicheren Beisetzungsarten, die wir in der Schweiz durchführen. Die Asche wird unter der Grasnarbe an einem sogenannten Gemeinschaftsfelsen eingebracht, oder, falls gewünscht, an einem von Ihnen ausgesuchten persönlichen Familienfelsen.

Die Luftbestattung

Unter einer Luftbestattung versteht man das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen von einem Heißluftballon oder Flugzeug aus. Nach der Kremierung wird die Asche in einer Zeremonie verstreut. Die Angehörigen können an dieser Zeremonie teilnehmen. Diese Beisetzungsart ist in Deutschland allerdings nicht erlaubt. Wir bieten Ihnen diese Bestattungsart in Frankreich an.

Die Weltraumbestattung

Die Weltraumbestattung ist eine Bestattungsart, bei dem ein kleiner Teil der kremierten Asche in den Weltraum getragen wird. Der Großteil wird ganz normal in einer Urne beigesetzt. Diese Metallkapsel wird dann von den Vereinigten Staaten aus mit einer Rakete in den Weltraum zu den Sternen geschickt.

Für die Weltraumbestattung ist eine Feuerbestattung notwendig. Nach der erfolgten Einäscherung wird ein kleiner Teil der Asche in eine spezielle Urne gefüllt. Diese Urne wird zusammen mit anderen Urnen von einer Rakete in den Weltraum gebracht. Man sollte sich darauf einstellen, dass längere Wartefristen für diese Bestattungsform in Kauf genommen werden müssen. Die restliche Asche des Verstorbenen wird konventionell beigesetzt. Dies bedeutet, Angehörige können sich dennoch für eine Bestattung auf einem Friedhof, in einem Friedwald, in der Luft oder der See entscheiden.

Wie bei der Seebestattung müssen Willenserklärung und behördliche Genehmigung vorliegen bzw. beantragt werden. Darüber informieren wir Sie bei Bedarf ausführlich.

Verstreuung der Asche

Im Ausland kann die Asche auch ausgestreut werden. In Luxemburg oder auch in der Schweiz ist dies auf einer Almwiese oder in einen Bergbach möglich.

Die Verstreuung der Asche kann auch auf einigen in der näheren Umgebung liegenden Friedhöfen erfolgen. Dies geschieht dann auf einem eigens dafür ausgewiesenen Platz. Diese Bestattung bieten wir Ihnen komplett für den Preis von € 1500 an.

Die Urne mit nach Hause nehmen?

Nach gültigem Bestattungsrecht ist es in Deutschland nicht erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren oder dort zu bestatten. Der sogenannte Friedhofszwang verlangt eine Bestattung auf einem ausgewiesenen Friedhof.

Im benachbarten Ausland (z. B. in den Niederlanden) gibt es diese Regelung so nicht. Hier dürfen Angehörige frei entscheiden, an welchem Ort die Asche ihrer Verstorbenen aufbewahrt werden soll. Sobald die Asche allerdings nach Deutschland gebracht wird, muss sie bestattet werden. Die Überführung über die Grenze würde im Falle einer Kontrolle eindeutig eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Haben Sie weitere Fragen zu diesen und anderen Möglichkeiten? Keine Scheu – fragen Sie uns!